Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Parookaville 2017
Sommerzeit ist Festivalzeit
Das Landeskriminalamt NRW gibt Sicherheitstipps für den Festivalbesuch.

In NRW haben die Sommerferien begonnen und damit auch der Ansturm auf die Festivals. Informieren Sie sich bereits vor Besuch eines Festivals über bestehende Sicherheitshinweise und -einrichtungen, spätestens vor Ort beim Festivalbetreiber oder dem Sicherheitspersonal. Einer Gefahr aus dem Weg zu gehen, ist auch auf Festivals niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von gesundem Menschenverstand.

 

Ich nehme verletzendes, grenzüberschreitendes oder bedrohliches Verhalten
bei anderen Personen wahr. Was kann ich tun?
  • Zögern Sie nicht und fordern Sie andere Festivalbesucher oder das Sicherheitspersonal aktiv und direkt zur Mithilfe auf.
  • Bringen Sie sich nicht in Gefahr.
  • Verständigen Sie die Polizei über 110.
  Ich fühle mich bedroht oder werde angegriffen. Was kann ich tun?
  • Schließen Sie sich zu einer Gruppe zusammen. Achten Sie aufeinander und unterstützen Sie sich gegenseitig.
  • Bewegen Sie sich am Rande der Menschenmenge, um Ihr Ziel zu erreichen.
  • Ziehen Sie durch lautes Schreien von Sätzen, wie „Fassen Sie mich nicht an“, „Ich werde überfallen!“ oder auch durch den Einsatz von Schrillalarmgeräten oder Trillerpfeifen die Aufmerksamkeit auf sich und Ihre Lage.
  • Fordern Sie unbeteiligte Personen wie etwa andere Festivalbesucher oder das Sicherheitspersonal aktiv und direkt zur Hilfeleistung auf. Sprechen Sie diese Personen dazu gezielt an, beispielsweise mit den Worten „Sie mit der blauen Jacke! Ich brauche Hilfe!“
  • Ziehen Sie sich in sichere Bereiche zurück. Dies können z.B. Erste-Hilfe-Anlaufstellen des Sanitätsdienstes oder auch Verkaufsstände sein.
  • Verständigen Sie die Polizei über die Notrufnummer 110.
  Ich fühle mich bedroht oder werde angegriffen. Können Abwehrwaffen, z. B. Abwehrsprays, helfen?

Der Einsatz von Abwehrwaffen gegen Personen kann, wenn diese verletzt werden,
eine strafrechtliche Prüfung in einem Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Bedenken
Sie, dass in einer Menschenmenge auch Unbeteiligte verletzt werden können. Der
oder die Täter können Ihnen die Abwehrwaffe möglicherweise auch entreißen und
dann gegen Sie einsetzen.

  Wie kann ich mein Eigentum am besten schützen, was mache ich im Schadenfall?
  • Führen Sie nur notwendige Gegenstände mit sich.
  • Achten Sie auf Ihre Tasche und Wertgegenstände.
  • Nutzen Sie vorhandene Schließfächer.
  • Führen Sie Bargeld am Körper verteilt mit sich, möglichst in verschlossenen Innentaschen, Gürteltaschen oder Brustbeuteln.
  • Erstatten Sie im Schadensfall schnellstmöglich Strafanzeige bei der Polizei.
  Was kann ich weiterhin für einen sicheren Festivalbesuch beachten?
  • Bekannte, Verwandte, Freundinnen und Freunde sollen sich gegenseitig unterstützen und aufeinander achten.
  • Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie diese selbst entgegen.
  • Lassen Sie offene Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen.
  • Prüfen Sie kritisch, wenn Ihnen Unbekannte offene Getränke oder Speisen anbieten.
  • Nehmen Sie keine vermeintlich harmlosen Medikamente (z. B. gegen Kopfschmerzen) von Fremden an.
  • Vorsicht und Hilfe sind vor allem dann geboten, wenn sich Fremde um ein hilfsbedürftiges Mitglied ihrer Gruppe/einen Ihrer Angehörigen kümmern und die betroffene Person wegführen wollen.
  Wer kann mir im Ernstfall helfen?
  • Richten Sie die Aufmerksamkeit auf sich und Ihre Lage. Fordern Sie andere Festivalbesucher, das Sicherheitspersonal oder den Sanitätsdienst aktiv und direkt zur Hilfe auf.
  • Verständigen Sie im Falle einer Straftat die Polizei über 110.
  • Wenn Sie Übelkeit verspüren - holen Sie sich sofort ärztliche Hilfe über das Personal, den Sicherheitsdienst, den Sanitätsdienst oder über Notruf 112.
  Hinweise für Freunde und Begleiter:
  • Lassen Sie die oder den Betroffenen nicht alleine. Im Notfall kann auch ein anderer Festivalbesucher beauftragt werden, den Sanitätsdienst zu holen. Zahlreiche Substanzen lassen sich oft schon mit handelsüblichen Schnell-/Vortests für Urin nachweisen. Die Tests erhalten Sie z.B. in einer Apotheke.
  • Im Zweifel sofort die Polizei über 110 verständigen.
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