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Kreis Kleve - Der Seitenabstand im Straßenverkehr
Eine wichtige Verkehrsregel!
PLZ
47533
Polizei Kleve
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Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, gilt es aufeinander Rücksicht zu nehmen. Gerade sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer wie Rad Fahrende, Fußgänger oder Fahrende von E-Scootern, kommen oftmals in gefährliche, aber durchaus vermeidbare Verkehrssituationen, wenn sie ohne ausreichenden Seitenabstand überholt werden.

Beim Thema "Abstand" genießen sie, gegenüber Kraftfahrzeugen, einen besonderen Schutz: Der Seitenabstand muss innerorts mindestens 1,5 Meter - außerorts 2 Meter betragen! Beim Überholvorgang von Kindern gilt hingegen immer ein Seitenabstand von 2 Metern. Das Ziel dieser Regelung, die in der Straßenverkehrsordnung hinterlegt ist, ist somit einerseits der Schutz der "schwächeren" Verkehrsteilnehmer, anderseits aber auch die Vermeidung von Unfällen.

Grundsätzlich ist ein Verwarnungsgeld von 30 Euro vorgesehen, wenn beim Überholen kein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten wird.

Gefährdet ein Autofahrer beispielsweise ein Kind, weil der Abstand zu gering ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt gerechnet werden. (ms)

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