Aktuelle Lage
2022 wurden 29 667 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 1,49 Prozent gegenüber dem Vorjahr (30 115). Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen erhöhte sich um 9,36 Prozent auf 6 623 (6 056). Gleichzeitig sank die Aufklärungsquote auf 25,84 Prozent. 2022 wurden für den Deliktsbereich „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften“ 11 183 Fälle erfasst (Vorjahr 11 328). Die Fallzahlen bleiben damit auf einem konstant sehr hohen Niveau. In diesem Deliktsbereich nutzen Täter vorzugsweise die Möglichkeiten des Internets zur Tatrealisierung.
Phänomene
Ransomware
Beim Phänomen Ransomware dringen die Täter zunächst in fremde Systeme ein. Die häufigsten Ursachen sind Schadprogramme, die beispielsweise per E-Mail-Anhang versendet werden, Lücken in der Software (alte Softwarestände) und schwache Passwörter. Nach dem Eindringen erweitern die Täter ihre Rechte und exfiltrieren die Daten. Anschließend verschlüsseln sie das gesamte System und hinterlassen dem Unternehmen eine Ransomnote (Lösegeldforderung). Je nach Grad der Digitalisierung ist das Unternehmen nicht mehr oder nur noch in Teilen arbeitsfähig. Mit der Drohung der Veröffentlichung der abgeflossenen Daten setzen die Täter ihre Opfer zusätzlich unter Druck, um diese zur Zahlung zu bewegen. Diese Vorgehensweise wird "Double Extortion" genannt. Trotz des Rückgangs der mit Ransomware in Verbindung stehenden Deliktsbereiche Datenveränderung und Computersabotage um 27,77 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, ist die Gefahr von Ransomware-Angriffen unverändert hoch. Die Aufklärungsquote im Jahr 2022 betrug 14,41 Prozent.
Digitale Zahlungskarte
Insbesondere im zweiten Halbjahr 2022 trat vermehrt das Phänomen „Digitale Zahlungskarte“ auf. Bei diesem Phänomen handelt es sich um eine Betrugsvariante mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarteninformation. Bankkunden haben die Möglichkeit ihre Zahlungskartendaten mit einer Pay-App (bspw. „Google Pay“ oder „Apple Pay“) in ihrem Smartphone oder ihrer Smartwatch als digitale Zahlungskarte zu hinterlegen. Auf verschiedensten Wegen versuchen die Täter von dem Opfer die Kontodaten und eine TAN zu erhalten, um damit eine „Digitale Zahlungskarte“ herzustellen. Anschließend können die Täter das eigene Smartphone mit der fremden digitalen Karte beim Bezahlen einsetzen. Dabei entstehen teilweise hohe Schadenssummen.
Prävention
Workshops, Vorträge, Projekte, Besuche von Großveranstaltungen und Kooperationen - seit Gründung des Cybercrime-Kompetenzzentrums im Jahr 2011 hat das Landeskriminalamt NRW viele Maßnahmen gemeinsam mit Kooperationspartnern getroffen. Den IT-Sicherheitstag des Voice-Bundesverbandes der IT-Anwender e.V. nutzt das LKA NRW, um fortlaufend und aktuell über die Gefahren aus dem Bereich Cybercrime zu informieren. Die Kooperation zwischen dem Bitkom und dem LKA NRW sowie weiteren Landeskriminalämtern besteht bereits seit 2011. Mit regelmäßigem Informationsaustausch und Wissenstransfer, aber auch gegenseitigen Hospitationen, verfolgt diese Sicherheitskooperation intensiv das gemeinsame Ziel, Cybercrime entgegen zu treten. 2017 unterzeichnete das LKA NRW ebenfalls Kooperationsvereinbarungen mit dem eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. und dem networker NRW e.V. und führte erste Veranstaltungen durch. Gemeinsame Präventionsmaßnahmen ermöglichen es der Polizei, mit ihren Botschaften eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und so Bürger und Wirtschaftsunternehmen für die Phänomene der Cyberkriminalität zu sensibilisieren.