In diesem Fachbereich ist das „geschulte Ohr“ gefragt, dort werden Audioaufzeichnungen kriminaltechnisch untersucht.
Eine Vielzahl hochwertiger technischer Geräte ermöglicht die Durchführung von Stimmenanalysen, Stimmengegenüberstellungen, die Verbesserung gestörter Tonaufzeichnungen, die Analyse von Hintergrundgeräuschen etc..
Im Rahmen eines Stimmenvergleichsgutachten kann eine fragliche Sprachleistung einer unbekannten Person mit Vergleichsaufzeichnungen eines möglichen Beschuldigten verglichen werden. Manipulationen an Tonträgern, z.B. das Wegschneiden ursprünglich auf dem Tonträger aufgezeichneter Informationen, können mit Hilfe der Technik aufgedeckt werden.