Nachdem die vergangenen Jahre deutlich durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen geprägt waren, konnten wir im Jahr 2022 eine langsame Rückkehr zur Normalität feststellen.
Das nehmen wir auch auf den Straßen des Kreises wahr: Der Verkehr scheint sich wieder normalisiert zu haben und in der Intensität der Vor-Coronazeit stattzufinden.
Dies spiegelt sich dementsprechend auch in der Verkehrsunfallstatistik der Kreispolizeibehörde (KPB) Unna des Jahres 2022 wieder. Die Zahl der Verkehrsunfälle lag zwar mit 8083 Unfällen noch 533 Fälle unter dem Jahr 2019, allerdings gab es seit dem Vorjahr eine Steigerung um 858 Fälle.
Leider nahm auch die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten um 205 Fälle deutlich zu, sodass hier das Niveau des Jahres 2019 wieder erreicht und übertroffen wurde. Tragischer Weise starben auch im vergangenen Jahr wieder vier Personen auf den Straßen der KPB Unna. Das sind erfreulicherweise weniger als im Jahr 2021, jedoch kann dieses kein Trost sein - denn jeder Verkehrstote ist einer zu viel.
Anlass zur Sorge bereitet ein Blick auf die Verunfallten mit Fahrrädern und Pedelecs. Konnte hier bereits in den vergangenen Jahren ein stetiger Anstieg der Verkehrsteilnehmenden mit diesen Fahrzeugen festgestellt werden, so spiegelte sich dieses leider auch in der Anzahl der Verkehrsunfälle wieder. Festzuhalten bleibt dabei allerdings auch, dass mehr als die Hälfte der Verunfallten auch als Verursacher der Unfälle beteiligt waren.
Hier gilt es, nicht nur durch konsequente Verkehrsüberwachung, sondern auch im Bereich der Prävention tätig zu werden, um das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden auf dem Sektor zu schärfen.
Klar festzuhalten bleibt weiterhin, dass die Verantwortung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr bei den Menschen liegt. Durch eigenes umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten können Verkehrsunfälle vermieden werden. Und jeder kann ein Stück dazu beitragen, den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Die Kreispolizeibehörde Unna wird im Bereich der Verkehrsüberwachung als auch in der Prävention ihren Beitrag dazu leisten, damit die Teilnahme am Straßenverkehr des Kreises so sicher wie möglich ist.
Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (*1) wird über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, eine Statistik geführt. Nicht berücksichtigt hierbei sind Verkehrsunfälle, an denen ausschließlich Fußgänger (auch Skater) beteiligt waren, Unfallgeschehen, die der Polizei nicht bekannt wurden sowie Unfälle, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden. Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden eine wesentliche Basis für die Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und dessen Entwicklung. Konkret liefert die Statistik Daten zur Anzahl der Unfälle, der Beteiligten, Verunglückten sowie zu den Unfallursachen und der Schwere der Unfallfolgen. Damit ermöglicht sie die Erstellung eines Unfalllagebildes und somit die Beurteilung der örtlichen Unfalllage. Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung zu häufig in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten:
*1: „Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle” vom 15. Juni 1990, „Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes” vom 23. November 1994, „Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes“ vom 21. Dezember 1994
Die UHZ beschreibt das Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, und ergibt sich aus dem Produkt der Unfallanzahl und der Zahl 100.000 geteilt durch die Einwohnerzahl.
Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Ursachen, die auf äußere Gegebenheiten zurückzuführen sind (z. B. Straßenglätte, Nebel), sowie personenbezogenem Fehlverhalten (u. a. Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit). Bei ungünstigen äußeren Gegebenheiten werden jedoch hohe Anforderungen an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gestellt, sodass sehr häufig eine Korrelation beider Faktoren bei der Verursachung von Verkehrsunfällen festgestellt wird. Je Unfall können bis zu acht Unfallursachen angegeben werden, darunter zwei allgemeine Ursachen und je drei personenbezogene Ursachen.
Zu den Verunglückten zählen Personen (auch Mitfahrende), die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Dabei wird nochmals differenziert zwischen:
• Getötete - Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben
• Schwerverletzte - Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und länger als 24 Stunden dort verbleiben
• Leichtverletzte - alle übrigen Verletzten
Die VHZ beschreibt das Risiko, bei einem Verkehrsunfall getötet oder verletzt zu werden. Hierzu wird die Zahl der Verunglückten mit 100.000 multipliziert und dann durch die Einwohnerzahl geteilt.
Die Jahreskarten dienen der Darstellung von Unfallhäufungsstellen. Man unterscheidet:
• 1-Jahreskarte (1 JK) = Drei Verkehrsunfälle mit der gleichen Unfallursache (Abbiegen, Überholen,...) in einem Jahr führen zur Abbildung der Unfallörtlichkeit als Unfallhäufungsstelle
• 3-Jahreskarte „Radfahrende/ zu Fuß gehende“ (3 JK RF) = Fünf Verkehrsunfälle an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können
• 3-Jahreskarte „Schwerer Personenschaden“ (3 JK SP) = Fünf Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden (Kat. 1 und 2) an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können