Sowohl der Schutz Ihres Eigentums macht es erforderlich, als auch die Sachversicherer verlangen (Hausratversicherung etc.) in ihren Geschäftsbedingungen vom Versicherungsnehmer einen sogenannten Grundschutz (Sicherungsrichtlinien Haushalte). Dabei handelt es sich um mechanische Sicherungen (Schlösser und Beschläge, Gitter usw.), die geeignet sind, einen großen Teil der Einbrecher scheitern zu lassen.
Neben der Mechanik informieren wir Sie bei Bedarf auch gern über elektronische Überwachungs- und Meldeanlagen (Alarmanlagen) oder über optische Überwachungseinrichtungen.
Wir bieten Ihnen kostenfrei und neutral:
- Beratung von Privatpersonen sowie Gewerbetreibenden zum Thema Einbruchschutz
- Bauplanberatungen für Bauherren
- Beratung zur Sicherung von Fahrzeugen
- Verhütung von Gartenlaubeneinbrüchen / Sicherungen von Gartenlauben
- Unterstützung und Beratung in der städtebaulichen Kriminalprävention
- Erarbeitung von Schwachstellenanalysen
- Beratung zur Waffenaufbewahrung
- Prüfung der Einhaltung von Richtlinien bei Aufschaltung von EMA/ÜMA zur Polizei
- Unterstützung des LKA zur Aufnahme von Errichterunternehmen für Mechanik und Einbruchmeldeanlagen
- Individuelle Einzelgespräche
- Vorträge vor interessierten Gruppen oder Vereinen
- Im konkreten Einzelfall Ortstermine zur Objektsicherung und -Überwachung
Ein wichtiger Hinweis für Bauherren und Architekten: Sprechen Sie vor Baubeginn mit uns. Viele Sicherungsmaßnahmen lassen sich leichter in anstehende Bau-maßnahmen integrieren als nachträglich installieren.
Bitte stimmen Sie einen Termin mit uns ab. Den Kontakt finden Sie auf der rechten Seite. (In der mobilen Ansicht ganz unten.)
Ausführliche Informationen sowie Adressen von Errichterfirmen, die fachgerechte Sicherheitstechnik installieren, finden Sie rechts auf dieser Seite. (Handy-Ansicht: ganz unten.)