Arbeitsausbeutung - eine Form des Menschenhandels

Flüchtende Menschen stehen auf der nassen Straße hintereinander in einer langen Reihe. Sie sind nur von hinten zu sehen. Sie tragen Kapuzen und Rücksäcke. Einige halten Taschen in der Hand.
Arbeitsausbeutung - eine Form des Menschenhandels
Täter werben ihre Opfer meist mit falschen Versprechungen an: Sie stellen einen gut bezahlten Job in Aussicht, der sich am Ende als Falle entpuppt.
LKA NRW

Von Menschenhandel spricht man, wenn die persönliche Zwangslage eines Menschen ausgenutzt wird, um ihn auszubeuten. Eine Form des Menschenhandels ist die Arbeitsausbeutung und/oder die Zwangsarbeit.

So gehen die Täter vor

Die Opfer, die sowohl aus dem Ausland als auch aus Deutschland Stammen, werden meist mit falschen Versprechungen für eine Tätigkeit angeworben. Dies geschieht z. B. in Form von Arbeitsangeboten über vermeintlich vertrauensvolle Verwandte, die die Opfer aber zur Ausbeutung weitervermitteln; mit Angeboten einer gut bezahlten Arbeitsstelle (Landwirtschaft, Pflege, private Haushalte, Baugewerbe, Gastronomie etc.) über Inserate, Agenturen oder Internet. Oftmals wird dabei die persönliche oder wirtschaftliche Notlage eines Opfers bewusst ausgenutzt, um diese in die entsprechenden Tätigkeiten zu bringen.

Überprüfen Sie folgende Hinweise der Polizei NRW

Befinden Sie sich

  • in einer Abhängigkeit zur/zum Arbeitgeberin/ Arbeitgeber? (z.B. aufgrund der Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis)
  • in Isolation, z. B. aufgrund fehlender Sprachkenntnisse, fehlender sozialer Netzwerke?

Wurde(n) Ihnen...

  • die Papiere entzogen?
  • erzählt, Sie hätten Schulden, die Sie abbezahlen müssten?
  • Gewalt angedroht?

Wollen Sie wissen...

  • ob Ihnen falsche Versprechungen über Arbeits-und Verdienstmöglichkeiten gemacht wurden?
  • ob man Ihre Unkenntnis über die eigenen Rechte und die (arbeits-)rechtliche Situation in Deutschland ausnutzt? 
  • wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können?

Das bietet die Polizei NRW

  • Verhaltensberatung
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Strafrechtliche Verfolgung
  • Vermittlung an Fachberatungsstellen

Ihre örtliche Polizeidienststelle finden Sie über unseren Wachenfinder: https://polizei.nrw/wachenfinder. 

So helfen Beratungsstellen

  • Beratungsgespräche (z. B. vor Ort, per Telefon oder per E-Mail)
  • Aufklärung über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder Selbstständige/Selbstständiger
  • Information über Arbeitsbedingungen, Tarife und Regeln der Entlohnung
  • Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern, Behörden und anderen Institutionen

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de/beratungsStellen/ und https://www.mags.nrw/beratungsstel-len-arbeit-finden. 

Opferschutz und Prävention der Polizei NRW

Ziel ist es, Ihre Lebenssituation als Betroffene oder Betroffener zu verbessern und Sie zu unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen. Das erfolgt in Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen.

Weitere Hinweise

Mehr Informationen erhalten Sie auf http://www.kok-gegen-menschenhandel.de/ und https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffe-ne/menschenhandel. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110