Die Polizei im Kreis Kleve hat für alle Jecken Präventionstipps zusammengestellt,
damit in der närrischen Zeit friedlich gefeiert werden kann.
Alkohol fließt bekanntlich reichlich zu Karneval. Um mit gutem Gewissen feiern zu können, rät die Polizei dringend:
- Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wie Sie nach dem Feiern sicher nach Hause kommen!
- Finger weg vom Steuer, wenn Sie Alkohol getrunken haben! An den Karnevalstagen verstärkt die Polizei ihre Verkehrskontrollen, um unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehende Fahrzeugführer aus dem Verkehr zu ziehen. Wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, kann der Führerschein schon ab 0,3 Promille entzogen werden.
- Auch alkoholisierte Rad Fahrende laufen Gefahr ihren Führerschein zu verlieren und sich im Strafverfahren verantworten zu müssen. Wer nach einer durchzechten Nacht wieder "raus" muss sollte den "Restalkohol" nicht unterschätzen. In einer Polizeikontrolle am Vormittag fällt das sofort auf ...
- Für junge Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt absolutes Alkoholverbot!
- Keine Kurzen für die Kurzen! Alkoholkonsum ist auch Thema beim Jugendschutz. Die Polizei beteiligt sich über Karneval an Jugendschutzkontrollen und weist im Voraus auf die wichtigsten Regeln hin: "Schnaps" ist unter 18 Jahren absolutes Tabu - das gilt auch für Mischgetränke. Wer für unter 18-Jährige "branntweinhaltige" Getränke "besorgt", muss mit Strafen rechnen. Bier und Wein sind ab 16 Jahren erlaubt.
Die ausgelassene Stimmung an Karneval können Straftäter ausnutzen, indem sie ahnungslosen Opfern K.O.-Tropfen ins Getränk mischen. Bei Mädchen und Frauen geschieht das nicht selten im der Absicht, sie anschließend zu missbrauchen. Die farb- und geruchlosen K.O.-Tropfen machen erst willenlos und dann bewusstlos. Die Täter nutzen das aus, um ihre Opfer an einen anderen Ort zu bringen. Nach der Einnahme treten oft Übelkeit und Schwindel auf; so als hätte man zu viel getrunken. Zunächst kann das Opfer noch normal reden und sich bewegen, ist aber schon leicht manipulierbar bis willenlos. Nach dem Aufwachen aus der Bewusstlosigkeit kann das Opfer sich an das Geschehene nicht oder nur vage und bruchstückhaft erinnern.
So schützen Sie sich:
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. Getränke selbst bestellen und entgegennehmen.
- Von Unbekannten Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen annehmen.
- Freundinnen sollten sich gegenseitig unterstützen, aufeinander achten und ihre Getränke nicht aus den Augen lassen.
- Vorsicht und Hilfe sind insbesondere nötig, wenn es der Freundin plötzlich übel wird und Unbekannte sich um sie kümmern oder sie aus dem Raum führen wollen
Im Falle eines Falles, was ist zu tun?
- K.O.-Tropfen lassen sich im Blut und Urin nur für eine kurze Zeit feststellen. Im Verdachtsfall alarmieren Sie auf jeden Fall die Polizei (Notruf 110).
- Treten bei Ihnen akute Symptome auf, dann wenden Sie sich sofort an den Rettungsdienst unter 112.
- Auch Personen, die befürchten in der Vergangenheit Opfer geworden zu sein, können sich an die Kriminalpolizei unter Telefon 02821 5040 wenden.
Mitunter kann es gerade nach Party-Ende vor allem aufgrund von hohem Alkoholkonsum zu Belästigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommen. Bei aller Ausgelassenheit sollte sich jeder vor Konflikten und Belästigung schützen. Auch Freunde und Bekannte müssen Grenzen akzeptieren und dürfen zurückgewiesen werden. Entscheidend ist eine umgehende Reaktion im Ernstfall. Dazu gehören ein sicheres Auftreten und bei Bedarf ein schnelles Handeln. In einer ernsten Situation ist es wichtig, andere um Mithilfe zu bitten, selbst für andere einzustehen, sich aber dabei nicht in Gefahr zu bringen.
- Investieren Sie das Geld für den letzten Drink lieber in eine Taxifahrt nach Hause
- Achten Sie aufeinander. Gehen Sie am besten in der Gruppe und versuchen Sie einander den Abend über im Blick zu behalten.
- Wenn Sie bemerken, dass eine Freundin oder ein Bekannter besonders angetrunken ist, sorgen Sie für einen sicheren Heimweg. Rufen Sie zum Beispiel ein Taxi.
- Wehren Sie sich gegen Belästigungen und unerwünschten Körperkontakt – auch bei Bekannten. Seien Sie selbstbewusst und machen deutlich, dass Sie dieses Verhalten nicht tolerieren.
Auch spezielle Apps für einen sicheren Heimweg sind kein Ersatz für die Polizei. Nur sicherheitsbewusstes Verhalten und der sofortige Notruf unter 110 in einem Ernstfall können zu Ihrem Schutz beitragen.
Wir wünschen allen eine friedliche Karnevalszeit und viel Spaß beim Feiern!