Versammlung
Versammlungsrecht
Versammlungen und Demonstrationen



Nach § 14 Versammlungsgesetz sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Das Dezernat ZA1 nimmt Ihre Anmeldung entgegen.

Den Antrag bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an:

Kreispolizeibehörde Kleve
Direktion ZA/ZA 1/2
Kanalstr. 7
47533 Kleve

 

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110