Nach jetzigem Erkenntnisstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist von einem Unglücksfall auszugehen. Hinweise auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Lehrkräfte oder eine Einwirkung Dritter bestehen hingegen nicht. Stand der Ermittlungen zur Ursache ist, dass die 8-Jährige an einer bislang nicht bekannten Vorerkrankung leidet, die bewirkt haben könnte, dass das Mädchen im Wasser bewusstlos wurde. Die Lehrkräfte leiteten geistesgegenwärtig die Reanimationsmaßnahmen ein.
Das Kind wird in einer Klinik behandelt, akute Lebensgefahr besteht inzwischen nicht mehr.
Ursprüngliche Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65849/5355825 (cs)