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KLE Bild Abstand
KPB KleveBildgeringer Abstand zwischen Pkw und RadfahrerRadfahrende gehören zur Gruppe der sogenannten „schwachen Verkehrsteilnehmenden“. Umso wichtiger ist es, beim Überholvorgang den Mindestabstand, welcher auch in der StVO geregelt ist, einzuhalten. Innerorts beträgt dieser 1,5m, während es außerorts 2m sind. Bei unserem Bild, welches die beiden Verkehrsteilnehmenden auf einer innerörtlichen Landstraße zeigt, ist gut zu erkennen, dass der Autofahrer den Radfahrenden hier nicht überholen darf. Durch das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Seitenabstandes kann es zu schweren Verkehrsunfällen kommen.
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KLE Bild Pedelectraining
KPB KleveBildEine Polizistin der KPB Kleve beobachtet Teilnehmende beim PedelectrainingSymbolbild für ein Pedelectraining der KPB KleveIm Rahmen eines Pedelectrainings der KPB Kleve beobachtet eine Polizistin, mehrere Teilnehmende des Trainings beim Absolvieren eines fiktiven Parcours.
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ThemenseiteKriminalpräventionBei der Kriminalprävention handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche ein übergreifendes Gesamtkonzept erfordert. Informationen rund um Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungshinweise und Ansprechpartner der KPB Kleve, finden Sie auf den Seiten rund um die Kriminalprävention.
Pressemitteilungen der Polizei Kleve
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