-
Behördenseite KPB Kleve
KPB KleveBildgeringer Abstand zwischen Pkw und RadfahrerRadfahrende gehören zur Gruppe der sogenannten „schwachen Verkehrsteilnehmenden“. Umso wichtiger ist es, beim Überholvorgang den Mindestabstand, welcher auch in der StVO geregelt ist, einzuhalten. Innerorts beträgt dieser 1,5m, während es außerorts 2m sind. Bei unserem Bild, welches die beiden Verkehrsteilnehmenden auf einer innerörtlichen Landstraße zeigt, ist gut zu erkennen, dass der Autofahrer den Radfahrenden hier nicht überholen darf. Durch das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Seitenabstandes kann es zu schweren Verkehrsunfällen kommen.
-
Behördenseite KPB Kleve
Pressestelle KleveBildPedelec Training
Pressemitteilungen der Polizei Kleve
Kampagne
"NRW zeigt Respekt!"
In dringenden Fällen:
Polizeinotruf 110